Diese Notarkosten schocken Immobilienkäufer – das sollten Sie vor dem Kauf wissen

 

Diese Notarkosten schocken Immobilienkäufer – das sollten Sie vor dem Kauf wissen!

Sind Sie bereit für einen kleinen Herzstillstand beim Blick auf die Rechnung des Notars? Wer sich zum Kauf einer Immobilie entschließt, wird schnell feststellen: Neben dem ohnehin schon stolzen Kaufpreis gibt es noch einen weiteren Brocken zu stemmen – die berüchtigten Notarkosten! Doch was steckt hinter diesen Kosten, wofür werden sie verwendet und wie lassen sie sich im besten Fall senken? Hier gibt’s die wichtigsten Fakten, ohne Umwege – aber mit einem Augenzwinkern!

Was steckt alles in den Notarkosten?

Anders als viele annehmen, besteht der Begriff „Notarkosten“ nicht bloß aus dem Honorar des Notars. Tatsächlich umfasst er die gesamte Summe, die der Käufer am Tag der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags an den Notar überweist. Dazu zählen:

  • Die Vergütung des Notars – festgelegt durch ein Dekret und über die Regionen hinweg einheitlich, vergütet für Leistungen wie das Verfassen notarieller Urkunden, rechnerische Prüfungen, Eigentumstitel-Kontrolle und natürlich für sachkundige Beratung.
  • Auslagen (Débours) – diese decken die Ausgaben für Fahrten des Notars, Vergütungen von Dritten (wie Vermessern) und die Beschaffung behördlicher Unterlagen ab und werden Ihnen im Rahmen der Notarkosten erstattet.
  • Grunderwerbsteuer (Mutationsabgaben) – das wahre Schwergewicht in der Rechnung: Sie machen bis zu 80 % des Gesamtbetrags aus und werden für die Bau- und Unterhaltung von Straßen und Schulen genutzt. Ihr Beitrag zum Allgemeinwohl – auch wenn’s wehtut.

Also, jede Immobilienübertragung bringt diese Kosten mit sich, die Käufer meist mit dem eigenen Kapital stemmen müssen.

Wie hoch sind die Notarkosten – und wie werden sie berechnet?

Die schlechte Nachricht: Die Höhe der Notarkosten variiert, je nachdem, ob Sie eine ältere oder nagelneue Immobilie erwerben. Rechnen Sie für Bestandsimmobilien mit 7 bis 8 % des Kaufpreises und für Neubauobjekte mit 2 bis 3 % – ein feiner, aber finanziell enorm spürbarer Unterschied!

  • Kauf einer alten Immobilie für 200.000 €: Notarkosten 16.000 € (200.000 x 0,08)
  • Kauf einer neuen Immobilie für 200.000 €: Notarkosten 6.000 € (200.000 x 0,03)

Das ergibt Gesamtkosten von 216.000 € für das alte Objekt und 206.000 € für das neue. Wer jetzt Lust auf Meer bekommt: Ein online verfügbares Tool für exakte Berechnungen gibt’s auf der Webseite der Notare Frankreichs.

Die Aufschlüsselung variiert:

  • Bei älteren Immobilien: Zwischen 7 und 8 % des Kaufpreises. Davon 5 bis 6 % für Mutationsabgaben (je nach Departement), darunter 4,5 % Departementsteuern, 1,2 % für die Kommune, staatliche Gebühren und die Immobiliensicherheit (0,1 %), plus Auslagen und Notarvergütung (0,8 % ab 60.000 €).
  • Bei neuen Immobilien: 2 bis 3 % – darin nur die Immobilienanzeigensteuer (0,7 % vom Nettopreis), reduzierte Notarvergütung (0,5 % über 30.000 €) und konstante Auslagen.

Übrigens: Die Vergütung des Notars sinkt prozentual mit steigendem Kaufpreis. Für Immobilien über 250.000 € beträgt sie z.B. 2.484,75 €. Ab einem Transaktionswert von 150.000 € können Sie sogar einen Nachlass aushandeln (maximal 10 % der Vergütung) – sofern der Notar denselben Rabatt für alle Kunden mit ähnlich großen Geschäften gewährt.

Tipps & Tricks: So lassen sich Notarkosten senken

Lust, bares Geld zu sparen? Zwei Hebel gibt es:

  • Agenturhonorar getrennt zahlen: Falls der Käufer das Agenturhonorar übernimmt (Verkauf durch Käuferprovision oder Suchauftrag), können Sie dieses vom Kaufpreis abziehen. So zahlen Sie auf das reduzierte Volumen geringere Notarkosten. Sind die Gebühren hingegen beim Verkäufer, zahlen Sie auf den Gesamtbetrag, inklusive Agenturkosten. Die Einsparung kann z.B. bei 15.000 € Agenturhonorar satte 900 € betragen. Wichtig: Die Kostentrennung muss im Vorvertrag stehen!
  • Wert des Mobiliars abziehen: Bleiben in der neuen Bleibe Einbauküche oder Geräte? Ziehen Sie deren (realistischen!) Wert vom Kaufpreis ab. Eine präzise Auflistung genügt, Belege sind keine Pflicht – können aber verlangt werden, falls das Finanzamt nachhakt.

Übrigens: Förderlich wirkt sich oft auch ein Immobilienkauf vom Bauträger aus. Bei Neubauten übernehmen Entwickler regelmäßig die Notarkosten oder gewähren Preisvorteile – so lässt sich der höhere Durchschnittspreis trotzdem abfedern.

Zahlung & praktische Hinweise

Zahlen müssen Sie am Tag der Beurkundung, meist circa drei Monate nach dem Vorvertrag. Die Banküberweisung ist Pflicht – Schecks werden ab 3.000 € nicht mehr akzeptiert! Beachten Sie: Die Notarkosten werden zunächst geschätzt (inklusive einer großzügigen Reserve für Auslagen). Die endgültige Abrechnung folgt Monate später – zu viel Gezahltes erhalten Sie zurück, wenn Sie oft schon in den eigenen vier Wänden angekommen sind.

Fazit: Notarkosten sind eine bittere, aber unvermeidliche Pille beim Immobilienkauf. Doch mit Know-How und wenig Verhandlungsgeschick holen Sie mehr aus Ihrem Budget heraus. Und denken Sie dran: Am Tag der Schlüsselübergabe schmeckt auch der teuerste Kaffee plötzlich richtig gut!

 

Clara Hoffmann
Verfasst von Clara Hoffmann

Clara Hoffmann ist Journalistin und Redakteurin mit Schwerpunkt auf Gesellschaft, aktuelle Themen und Psychologie. Sie analysiert gesellschaftliche Entwicklungen, zwischenmenschliche Fragen und die psychologischen Hintergründe des Alltags mit Klarheit und Feingefühl.

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