Darf ich die Äste meines Nachbarn schneiden? Diese 3 Ausnahmen kennen fast niemand

 

Wenn der Ast zum Reizthema wird: Nachbars Bäume kennen keine Grenze – aber dafür gibt es Gesetze! Was tun, wenn Schatten, Blätter oder kratzende Zweige plötzlich Ihren Gartentraum stören? Bevor Sie zur Säge greifen, lesen Sie lieber weiter: Die besten Fakten und drei Ausnahmen, die fast niemand kennt!

Streitpunkt Garten: Wenn Äste über Grenzen wachsen

  • Überhängende Äste können nicht nur für wohltuenden Schatten sorgen, sondern auch für jede Menge Frust im nachbarschaftlichen Verhältnis.
  • Ob es die lästigen Blätter, das verlorene Sonnenlicht oder gar körperliche Behinderungen im Garten sind – die Auswirkungen sind schnell bemerkbar.
  • Wenn Geduld und freundliche Gespräche ins Leere laufen und der Nachbar die Baumpflege auf nächste Jahrtausend verschiebt, steigt der Ärgerpegel kräftig an.

Achtung: Spontaner Aktionismus mit der Astschere ist nicht angesagt! Wer eigenmächtig schneidet, könnte sich schnell auf dünnem rechtlichen Eis bewegen. Besser: Erst einmal informieren, welche Rechte wirklich bestehen – das Ergebnis könnte für viele überraschend sein.

Was steht im Gesetz? Abstand und Verantwortung unter Nachbarn

  • Nach Artikel 671 des Zivilgesetzbuches (Code civil) müssen Bäume, die mehr als zwei Meter hoch sind, einen Mindestabstand von zwei Metern zum Nachbargrundstück haben.
  • Bäume, deren Höhe unter zwei Metern bleibt, dürfen immerhin bis auf 50 Zentimeter an Ihre Grenze heran gepflanzt werden.

Ihre Nachtruhe wird nun regelmäßig von Laubbläsern gestört und Sie zweifeln gerade an einem diplomatischen Weg? Keine Sorge! Missachtet Ihr Nachbar diese Vorschriften, dürfen Sie verlangen, dass die Bäume entfernt oder zumindest auf die erlaubte Höhe gekappt werden. Aber Achtung: Diese Bestimmungen sind von der lokalen Gesetzeslage abhängig – welche Regeln genau in Ihrer Gemeinde gelten, erfahren Sie am besten in der jeweiligen Satzung oder bei der zuständigen Behörde.

Wer schneidet – und wer darf das überhaupt?

Laut Artikel 673 des Zivilgesetzbuches liegt die Verantwortung für überhängende Äste eindeutig beim Eigentümer des Baumes. Sprich: Wächst der Baum Ihres Nachbarn in Ihren Garten hinein, muss Ihr Nachbar sich darum kümmern und die Äste zurückschneiden. Die Regel soll verhindern, dass Nachbarn sich gegenseitig unfreiwillig verwurzeln – zumindest im botanischen Sinne.

Und wie sieht die Praxis aus? In den meisten Fällen dürfen Sie nicht selbst Hand anlegen. Die Äste, die sich zwar auf „Ihr“ Gebiet erstrecken, gehören rechtlich nach wie vor dem Nachbarn – und damit auch das Recht, sie zu schneiden. Wenn Sie trotzdem schon die Säge schwingen sehen, sollten Sie Folgendes tun:

  • Starten Sie ein Verfahren zur Aufforderung: Dazu reicht ein Einschreiben mit Rückschein, in dem Sie höflich aber bestimmt darum bitten, die störenden Äste zu entfernen.
  • Ziel ist ein freundlicher Kompromiss, der ohne Kettensäge und Anwalt auskommt. Bleiben Sie sachlich und versuchen Sie, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Vergessen Sie dabei nicht: Je nach Gemeinde oder Stadt können die Details von diesen Regelungen abweichen. Informieren Sie sich deshalb außerdem über Ihre lokalen Gepflogenheiten und holen Sie bei Bedarf juristische Unterstützung.

Die Ausnahme, von der kaum jemand weiß: Wurzeln, Ranken, Zweiglein

Richtig spannend wird es, wenn nicht Äste, sondern andere Pflanzenteile ins eigene Revier vordringen. Hier gelten andere Gesetze: Geht es um Wurzeln, Brombeerranken oder dünne Zweige, die von Nachbars Baum (oder botanischer Wildnis) auf Ihr Grundstück übergreifen, dürfen Sie selbst aktiv werden – und zwar direkt an der Grenze Ihres Grundstücks. Hierfür benötigten Sie keine vorherige Erlaubnis Ihres Nachbarn!

Wichtig bleibt trotzdem: Auch wenn das Gesetz auf Ihrer Seite ist, ist eine freundliche Aussprache fast immer ratsam – damit aus dem Unkraut kein Nachbarschaftskrieg wächst.

Fazit: Von Laubregen bis Schattenwurf: Überhängende Äste sind einer der beliebtesten Konfliktherde im eigenen Garten. Bleiben Sie geduldig, informieren Sie sich ausführlich und greifen Sie lieber zum Telefonhörer als zur Astschere – es sei denn, es handelt sich um Wurzeln oder Ranken! Und ganz wichtig: Kennen Sie Ihre Rechte, bevor der nächste Blattfall zum juristischen Drahtseilakt wird.

 

Clara Hoffmann
Verfasst von Clara Hoffmann

Clara Hoffmann ist Journalistin und Redakteurin mit Schwerpunkt auf Gesellschaft, aktuelle Themen und Psychologie. Sie analysiert gesellschaftliche Entwicklungen, zwischenmenschliche Fragen und die psychologischen Hintergründe des Alltags mit Klarheit und Feingefühl.

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