Darf ich die Früchte am überhängenden Ast meines Nachbarn einfach pflücken?

 

Ein Überhang voller Äpfel – und schon juckt’s im Pflückfinger! Aber Vorsicht: Wer glaubt, er könne einfach die köstlichen Früchte am Nachbarsbaum über dem Zaun ernten, könnte schnell ein böses Erwachen erleben. Zwischen Versuchung und Gesetz lauern mehr Fallstricke, als man auf einem Obstbaum zählt. Wo genau verläuft die Grenze zwischen legalem Naschen und verbotenem Diebstahl? Lesen Sie hier, was wirklich erlaubt ist – und was besser unterbleiben sollte.

Verlockende Früchte am herüberragenden Ast: Was sagt das Gesetz?

Viele denken: „Wenn die Äste seines Apfelbaums über meinen Garten ragen, darf ich doch ernten, was über der Hecke hängt?“ Klingt nach gesundem Menschenverstand – ist es aber nicht. Tatsächlich regelt das Gesetz die Situation sehr genau. Laut Artikel 673 Absatz 1 des Zivilgesetzbuches gilt:

  • Wenn die Äste, Sträucher oder Bäume auf das Nachbargrundstück ragen, kann man den Nachbarn verpflichten, diese zu schneiden.
  • Die auf das eigene Grundstück natürlich gefallenen Früchte dieser Äste gehören automatisch dem Eigentümer des betroffenen Grundstücks.

Klingt fair, oder? Also: Sie dürfen die Früchte, die vom Zweig herüberwachsen und auf Ihren Boden gefallen sind, einsammeln.

Die entscheidende Bedingung: Was nur „gefallen“ ist, gehört Ihnen

Achtung, hier wird es pedantisch – und das ist für Obstliebhaber wichtig: Das Gesetz spricht ausdrücklich von „gefallenen“ Früchten. Das bedeutet:

  • Sie dürfen nur die vom Ast auf Ihr Grundstück gefühlvoll und ganz ohne Ihr Zutun geplumpsten Kirschen, Äpfel, Pflaumen usw. einsammeln.
  • Die Früchte, die noch tapfer am Ast hängen, bleiben Eigentum des Baumbesitzers – selbst wenn sie über Ihrer Wiese baumeln.
  • Ein kräftiger Schüttler am Ast? Ebenfalls tabu! Früchte müssen von selbst (und ohne Menscheneinwirkung) fallen, damit sie offiziell Ihnen gehören.

Das heißt: Leitern, Stöcke und fantasievolle Erntemethoden besser im Schuppen lassen, solange die Frucht noch am Baum klebt.

Beim Spaziergang und am Wegesrand: Darf man da zugreifen?

Wer beim Sonntagsspaziergang an einem üppig behangenen Kirschbaum vorbeikommt, hat nicht automatisch freie Hand. Auch hier gilt:

  • Früchte dürfen generell nicht gepflückt werden, wenn sie noch am Baum hängen, selbst wenn dieser nicht eingezäunt ist.
  • Runtergefallene Früchte darf man nur dann sammeln, wenn sie außerhalb des (Privat‑)Grundstücks liegen – etwa auf einem öffentlichen Weg.

Doch Vorsicht: Die Unterscheidung zwischen öffentlichem Grund und privatem Gelände ist manchmal alles andere als offensichtlich. Besonders wenn Grundstücke nicht eingezäunt sind, wissen Spaziergänger oft nicht genau, ob sie sich schon auf dem Terrain des Besitzers bewegen. Im schlimmsten Fall begeht man – auch ahnungslos – Hausfriedensbruch und Diebstahl.

  • Im Zweifel lieber stehen lassen – auch wenn die Kirsche noch so verführerisch lockt.
  • Die Gendarmerie sieht übrigens durchaus den Unterschied zwischen dem ambitionierten Sammler mit vollen Taschen und dem ehrlichen Spaziergänger von nebenan… zumindest meistens.

Zwischen Ärger und Ernte: Was tun, wenn das Obst stört?

So mancher träumt von frischem Fallobst – andere übrigens weniger. Denn: Gefährden Kirschen, Äpfel und Co. Ihre Terrasse, Ihre Wäsche (garniert mit bunten Flecken) oder locken sie vor allem Mücken, Vögel und Wespen an, droht Ärger. Nicht jeder freut sich über fleißig fallende Früchte auf dem Rasen. Dann gilt:

  • Die lästigen Früchte müssen aufgesammelt werden, um unschöne Flecken zu vermeiden und klebrige Sohlen zu verhindern.
  • Sie dürfen vom Nachbarn fordern, die überhängenden Äste zu beschneiden.
  • Achtung: Selber sägen ist verboten – das Recht, eigenhändig zur Säge zu greifen, haben Sie nicht!

Fazit: Wer im eigenen Garten Äpfel, Kirschen oder Pflaumen aufsammelt, die der Ast des Nachbarn ganz ohne fremde Hilfe fallen lässt, bewegt sich auf legalem Boden. Alles andere – rupfen, schütteln, klettern, plündern – bleibt manchmal ein frommer Nachbarschaftstraum. Im Zweifel lieber Finger weg vom Ast – und ein freundliches Gespräch im Gartenzaunstil kann oft Wunder wirken!

 

Clara Hoffmann
Verfasst von Clara Hoffmann

Clara Hoffmann ist Journalistin und Redakteurin mit Schwerpunkt auf Gesellschaft, aktuelle Themen und Psychologie. Sie analysiert gesellschaftliche Entwicklungen, zwischenmenschliche Fragen und die psychologischen Hintergründe des Alltags mit Klarheit und Feingefühl.

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