Pflicht oder nicht? Was jeder Hühnerhalter über die Anmeldung wissen muss

 

Poulet, Ei und Meldepflicht – was muss ich als Hühnerhalter wirklich tun?

Wer sich ein paar Hühner in den Garten holt, denkt selten als erstes an Formulare, Paragraphen und Behörden. Doch zwischen Piepsen und Gackern versteckt sich so manche Meldepflicht! Ob Hobbyhalter mit Herzblut oder Betriebsleiter mit Stall voller Hennen – die Regeln sind klarer als ein frisch poliertes Frühstücksei. Zeit für einen Überblick, damit Sie (und Ihre Hühner) auf der sicheren Seite sind und nicht plötzlich der Bürgermeister mit erhobenem Zeigefinger vor dem Gehege steht.

Muss ich meine Hühner überhaupt anmelden?

  • Ja, zumindest fast immer: Jeder, der Vögel – darunter natürlich auch Hühner – zum privaten Zweck hält, muss dies dem Bürgermeister (also der Gemeinde am Ort der Tierhaltung) melden.
  • Ausnahme: Die Anmeldung entfällt, wenn alle Tiere dauerhaft im Inneren des Wohnhauses gehalten werden (die berühmten Wohnzimmer-Hühner also).

Extra-Situation bei Geflügelkrankheiten: Wird in Ihrer Region ein Fall von Aviärer Influenza (Vogelgrippe) festgestellt und liegt Ihr Stall in einer ausgewiesenen Restriktionszone, sind Sie verpflichtet, Ihre Tiere zusätzlich online über die bereitgestellte Plattform zu melden.

Die Sache mit dem Register und Dokumentationspflichten

  • Völlig unabhängig von der Hühneranzahl gilt: Halter müssen ein Stallregister führen – es sei denn, die Produkte der Tiere (Eier, Fleisch) werden ausschließlich für den eigenen Hausgebrauch verwendet.
  • Das Stallregister muss chronologisch geführt werden und folgende Informationen enthalten:
    • Mortalität jeder Partie
    • Wasser- und Futterverbrauch
    • Alle Behandlungen und Eingriffe
  • Aufbewahrungsfrist für das Register: 5 Jahre.

Wenn es nicht bei ein paar Hennen bleibt: Kommerzielle und größere Bestände

  • Wer Hühner gewerblich (oder potenziell gewerblich, je nach Stallgröße) hält, muss sich bei der zuständigen “DDETSPP” (Départementale Direktion für Arbeit, Beschäftigung, Solidarität und Bevölkerungsschutz) anmelden.
  • Dort erhalten Sie eine spezielle Betriebsnummer: den INUAV (Identifiant Unique Atelier Volailles) – quasi der Personalausweis für Ihren Hühnerstall.
  • Besondere Verpflichtungen gibt es für Betriebe mit spezifischer Größe:
    • Mehr als 1000 Vögel: Hier greifen spezielle Risikostufen und Meldepflichten nach dem Dekret vom 16. März 2016.
    • Mehr als 350 Legehennen: Sie müssen die im Erlass vom 1. Februar 2002 vorgeschriebenen Mindeststallnormen einhalten.
    • Mehr als 500 Masthähnchen (intensiv): Für Sie gilt das Dekret vom 28. Juni 2010 mit obligatorischen Mindestschutzstandards und –
      • Notwendigkeit eines individuellen Berufs-Zertifikats (CPIEC, zu beantragen bei der DDETSPP)
      • Müssen mehr als 33 kg/m² erreicht werden, ist eine gesonderte Dichteerklärung abzugeben.
    • Mehr als 250 Tiere (Gallus gallus oder Meleagris gallapavo): Sie unterliegen der Verpflichtung zum Nachweis und zur Bekämpfung von Salmonelleninfektionen – alles zum Schutz von Verbrauchern und Produkten.

Bewegungsmeldung, Biosicherheit und Co.: Weitere Pflichten im Hühneralltag

  • Jegliche Zu- und Abgänge der Tiere in salmonellenüberwachungspflichtigen Beständen müssen an die DDETSPP gemeldet werden – auf elektronischem Wege, entweder über BD AVICOLE oder ATM AVICOLE binnen sieben Tagen (bei Influenza-Risiko: 48 Stunden).
  • Stichwort Hygiene und Gesundheit: Jede Auffälligkeit im Bestand (zum Beispiel hohe Sterblichkeit, Rückgang der Legeleistung, plötzlicher Appetitverlust) muss dem zuständigen Tierarzt gemeldet werden.
  • Für die Salmonellen-Überwachung werden regelmäßig Proben gezogen (typisch: zwei Paar Stallsocken und bei größeren Beständen Reinigungstücher für Oberflächen), die durch anerkannte Labore analysiert werden müssen. Das INUAV des jeweiligen Gebäudes muss zwingend vermerkt sein.
  • Heiße Phase vor der Schlachtung: Bestimmte Proben sind drei Wochen vor der Schlachtung bei Masthähnchen bzw. sechs Wochen vor der Schlachtung bei Mastputen vorgeschrieben.
  • Betriebe mit über 250 Legehennen können eine Gesundheitserklärung beantragen, sofern sie die Anforderungen aus dem Erlass vom 26. Februar 2008 erfüllen – dies ist freiwillig und berechtigt unter bestimmten Umständen zur finanziellen Unterstützung durch den Staat bei Salmonellenbefall.
  • Egal wie kreativ die Hühner heißen: Für jeden Betrieb ist ein Biosicherheitsplan zu erstellen (siehe Dekret vom 29. September 2021).

Fazit: Wer Hühner hält, schlüpft ganz automatisch auch in die Rolle des „Papierkramtiers“. Doch keine Sorge: Mit System, einem aktuellen Kalender und regelmäßigem Blick in die Stallungen läuft alles wie am Schnürchen – so bleibt mehr Zeit für die wirklich wichtigen Dinge: frische Eier, zufriedenes Federvieh und entspannte Hühnerabende im Garten.

 

Clara Hoffmann
Verfasst von Clara Hoffmann

Clara Hoffmann ist Journalistin und Redakteurin mit Schwerpunkt auf Gesellschaft, aktuelle Themen und Psychologie. Sie analysiert gesellschaftliche Entwicklungen, zwischenmenschliche Fragen und die psychologischen Hintergründe des Alltags mit Klarheit und Feingefühl.

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