Viele bauen ihren Zaun illegal: Diese Höhenregeln überraschen fast jeden Eigentümer

 

Wussten Sie, dass Ihr Gartenzaun schnell illegal sein kann, wenn Sie die überraschenden Höhenregeln ignorieren? Beim Nachbarn ist vielleicht alles ganz still – aber spätestens beim Blick ins Regelwerk wird es laut: Vorschriften, schwer durchschaubar wie der Dschungel im Garten! Was wirklich gilt, warum viele Eigentümer danebenliegen, und wie Sie Streit vermeiden, erklärt unser Blick auf die rechtlichen Vorgaben rund um die Grundstücksabgrenzung.

Wie darf man sein Grundstück überhaupt abgrenzen?

  • Hecke, Gitter, Palisade oder Mauer – Sie haben die Wahl, wie Sie Ihr Terrain abtrennen. Ein gemauerter Zaun, ob aus Beton, Ziegel oder anderen Materialien, schützt Ihr Hab und Gut besonders effektiv gegen unerwünschte Besucher.
  • Wichtig: Wer eine Mauer ziehen will, braucht rechtlich betrachtet das Okay – sofern bestimmte Regeln eingehalten werden.

Bevor Sie zur Kelle greifen, empfiehlt sich jedoch ein offizielles Festlegen der Grundstücksgrenzen (das so genannte „Borneren“) – so verhindern Sie späteren Zoff mit dem Nachbarn. Pflicht ist dieser Schritt aber nur, wenn der Nachbar darauf besteht. Wer auf Nummer sicher gehen will, klärt besser vorher ab, wo tatsächlich sein Reich endet und das vom Nachbarn beginnt.

Das Mysterium der erlaubten Höhe: Gibt es überhaupt Grenzen?

Viele Eigentümer sind erstaunt, wenn sie hören, dass die Höhe einer Grenzmauer teils gar nicht limitiert ist. Ganz schön verrückt – und leider führen diese lockeren Regelungen dazu, dass viele Zäune eigentlich illegal stehen, weil das Kleingedruckte im Regelwerk oft missachtet wird. Tatsächlich ist es so: Jede Gemeinde kann ihre ganz eigenen Nachbarschaftsregeln aufstellen. Wer Gesetzestexte liebt, kann sich also durch tausende Seiten Lokalsatzung wühlen – viel Spaß dabei!

  • Achtung: Die Mauerhöhe berechnet sich inklusive so genannter „Abdeckungen“ (oder Chaperons). Gemeint ist der Schutzstreifen oben auf der Mauer, der sie vor Regen zerstörenden Wassereintritt bewahrt.

Und damit nicht genug: Auch der Abstand zur Grundstücksgrenze spielt eine Rolle. Im Unterschied zu Hecken, Absperrgittern und Holzpalisaden hängt die Platzierung einer Mauer ganz von den Besonderheiten Ihres Grundstücks ab. Pauschale Angaben? Fehlanzeige. Deshalb: Lieber vor dem ersten Betonmischer mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufnehmen – Ihr Bürgermeister weiß (hoffentlich…), was erlaubt ist.

Vorsicht Falle: Sonderfälle und Ausnahmen im Abgrenzungsrecht

  • Existiert eine sogenannte Durchgangsrecht-Servitut (also ein Wegerecht) auf Ihrem Grundstück, dürfen Sie wohl eine Mauer errichten – aber nur, wenn Sie weiterhin den Durchgang für Ihre Nachbarn ermöglichen (zum Beispiel per Tür im Zaun). Sonst gibt es schnell Konfliktpotenzial – und das will man doch lieber vermeiden.

Für alle, die jetzt in Panik verfallen: Nicht jede Regel ist ein K.O.-Kriterium. Spannend bleibt dennoch: Während Hecken & Co. oft festen Abstandsvorgaben unterliegen, ist bei Mauern alles eine Sache der jeweiligen Gemeinde und der konkreten Situation vor Ort. Wer sich ärgert, dass sein Zaun dem Nachbarn nicht hoch genug oder zu nah gebaut wurde, sollte also nicht blindlings drauflos zementieren – denn Unwissen schützt auch hier nicht vor Strafe.

Fazit: Nicht alles, was steht, ist auch erlaubt!

Der eigene Grenzzaun? Praktisch und oft echte Herzenssache. Doch der Teufel steckt – wie so oft – im Detail. Holen Sie vor dem Bau Informationen bei Ihrer Gemeinde ein. Beachten Sie die speziellen lokalen Vorschriften, die Ihr Grundstück betreffen. Und: Wägen Sie ab, ob die Investition in eine Grenzfeststellung nicht Ihren Frieden mit dem Nachbarn sichert. So vermeiden Sie, dass Ihr Mauertraum zum Ärgernis oder gar zur teuren Rückbaupflicht wird!

 

Clara Hoffmann
Verfasst von Clara Hoffmann

Clara Hoffmann ist Journalistin und Redakteurin mit Schwerpunkt auf Gesellschaft, aktuelle Themen und Psychologie. Sie analysiert gesellschaftliche Entwicklungen, zwischenmenschliche Fragen und die psychologischen Hintergründe des Alltags mit Klarheit und Feingefühl.

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