Wer den Traum vom eigenen Hühnerhof im Garten hegt, sollte jetzt aufmerksam sein: Die aktuelle Gesetzeslage bringt nicht nur frische Eier, sondern auch einige Überraschungen mit sich. Von der Anzahl der Tiere, der Nachbarschaftsruhe bis hin zu baulichen Vorgaben – hier erfahren Sie, was Sie wirklich beachten müssen, um stressfrei und legal Hühner zu halten.
Hühner im Garten: Was ist erlaubt und wo beginnt die Bürokratie?
Die gute Nachricht zuerst: Die Einrichtung eines Familiengeflügels im eigenen Garten – besonders, wenn es sich um einen sogenannten mobilen Stall handelt – benötigt keine vorherige Genehmigung. Die Haltung wird ähnlich wie das Halten von Haustieren betrachtet. Aber Achtung, einige Siedlungsordnungen untersagen Hühnerställe. Diese Regelungen beziehen sich jedoch ausschließlich auf Ställe mit mehr als 50 Tieren (Tier-Äquivalente).
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Laut der Rechtsverordnung vom 30. Mai 2008 gilt jedes Tier, das zur Freude des Menschen gehalten wird, als Haustier. Jeder Bürger hat also grundsätzlich das Recht, Tiere zu halten – natürlich im Rahmen von Sicherheits- und Hygienebestimmungen sowie den Rechten Dritter und den gesetzlichen Vorgaben zum Naturschutz.
Doch eine Grenze gibt es: Bleibt die Anzahl bei maximal 50 Tieren (über 30 Tage alt bzw. Tier-Äquivalent), wird der Hühnerhof weiterhin als private „Bauernhofidylle“ geführt und unterliegt den üblichen Gesundheitsregelungen. Überschreiten Sie 50 Tiere, gilt die Haltung als landwirtschaftlicher Betrieb. Dann geht es ohne behördliche Anmeldung definitiv nicht mehr weiter – hier empfiehlt sich ein Gang zur örtlichen Landwirtschaftskammer für Details.
Tieranzahl, Genehmigungen und Baurecht: Wie viele Hühner sind erlaubt?
Für Ihre Geflügel-Mathematik: Nicht jedes Federvieh zählt als „eins“! Das Gesetz berücksichtigt sogenannte Tier-Äquivalente:
- Hühner, Hähnchen, Fasane, Perlhühner: je 1 Tier-Äquivalent
- Enten: jeweils 2 Tier-Äquivalente
- Puten und Gänse: jeweils 3 Tier-Äquivalente
- Mastenten (Fettmast): jeweils 5 Tier-Äquivalente
- Tauben und Rebhühner: 1/4 Tier-Äquivalent
- Wachteln: 1/8 Tier-Äquivalent
Eine mögliche Stolperstelle: Ihr Hühnerstall. Ist dieser geschlossen, über 5 m² groß und höher als 180 cm? Dann brauchen Sie eine Baugenehmigung und er wird mit einer zusätzlichen Steuer (taxe d’aménagement) bedacht. Sollte Ihr Stall die Größenordnung doch sprengen, hilft ein Gang zum Rathaus weiter.
Vorsicht, Nachbarn! Lärm, Hygiene und Abstand – das zählt wirklich
Idyllisch gackernde Hühner sind auf dem Land normal, aber wehe der Hahn kräht ununterbrochen: Dann kann es rechtlich kritisch werden. Die Nachbarschaftsruhe ist durch Artikel R1334-31 des öffentlichen Gesundheitscodes geschützt. Es gilt:
- Übermäßiger, dauerhafter Lärm (Tag und Nacht) führt zu Beanstandungen.
- Der morgendliche oder abendliche Hahnenschrei ist als normal akzeptiert.
- Je nach Tieranzahl: Bis 10 Tiere – keine spezielle Mindestdistanz. Sind es mehr als 10, sollte der Stall 25 Meter, bei über 50 Tieren 50 Meter entfernt zur nächsten Wohnung stehen. Hier empfiehlt sich der Blick in die hygienerechtlichen Bestimmungen Ihres Départements!
An milden Gerüchen erfreut sich kaum ein Nachbar. Der Stall und Mist müssen regelmäßig gereinigt, desinfiziert und der Dung entfernt werden. Als Faustregel: Der Misthaufen darf nicht näher als 35 Meter an Wohnhäusern, Gewässern, Bädern oder öffentlichen Wegen liegen. Alles für das gute Nachbarschaftsklima!
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Zauberwort Biosicherheit und was im Streitfall zu tun ist
Seit März 2016 sind alle Geflügelhalter – unabhängig von der Anzahl der Tiere – verpflichtet, Maßnahmen zur Vorbeugung und Überwachung gegen Geflügelpest (z. B. die Aviäre Influenza) umzusetzen. Die konkreten Vorgaben legt Ihre Präfektur je nach Gefahrenlage fest. Deshalb: Unbedingt die eigene Tierhaltung beim Rathaus melden, dafür gibt es sogar ein spezielles Formular (seit dem Erlass vom 24. Februar 2006 Pflicht).
Wird der Auslauf genutzt, gelten besondere Abstände zu Brunnen, Flüssen und Wasserstellen (mindestens zehn bis zwanzig Meter, je nach Tierart). Ihre Zäune sollten ausbruchsicher sein – denn entwischte Tiere können leicht zum Streitobjekt werden. Sollte Ihr Huhn ein Nachbargrundstück in ein Schlachtfeld verwandeln, haften Sie für den entstandenen Schaden. Der Nachbar darf sogar Hühner töten, allerdings ausschließlich beim entstandenen Schaden – und nur direkt vor Ort.
Fazit: Hühnerhaltung im Garten klingt nach rustikalem Landleben, funktioniert aber nur mit Überblick über Zahlen, Vorschriften und nachbarschaftlichem Feingefühl. Halten Sie sich an Hygiene, Lärm und die magische 50-Tiere-Grenze, gibt es meist ein friedliches Nebeneinander. Im Zweifel hilft: Vor dem ersten Hahnenschrei lieber einmal zu viel beim Rathaus oder in den Bestimmungen Ihres Départements nachfragen oder bei Problemen einen Mediator einschalten.
Quelle: www.PoulaillerDesign.com